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   OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10   

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OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10 (https://dejure.org/2010,27535)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2010 - 4 Bs 143/10 (https://dejure.org/2010,27535)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - 4 Bs 143/10 (https://dejure.org/2010,27535)
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Volltextveröffentlichung

  • hamburg.de PDF

    Zur Durchsuchung von Vereinsräumen des Vereins "Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V." und von Wohnungen von Vorstandsmitgliedern des Vereins

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Durchsuchung von Räumen des Vereins Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V. angeordnet

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Durchsuchung von Räumen des Vereins Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e.V. angeordnet

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 3 E 1407/10
  • OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Da der beantragte Termin verstrichen ist, andererseits die Antragstellerin offensichtlich an ihrem Vorhaben festhält, erscheint es angemessen, aber auch ausreichend, die Wirkung der Durchsuchungsanordnung zeitlich zu begrenzen (vgl. zur Notwendigkeit einer zeitlichen Begrenzung auch BVerfG, Beschl. v. 27.5.1997, BVerfGE 96, 44).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Der Verbotstatbestand ist aber nur erfüllt, wenn der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins geeignet sind, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen (vgl. zu allem: BVerwG, Urt. v. 3.12.2004, DVBl. 2005, 590, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Damit die richterliche Entscheidung gleichwohl nicht zur bloßen Formalie wird und der gebotene Rechtsschutz für den Betroffenen gewährt werden kann, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts geboten, aber auch ausreichend, zu prüfen, ob sich die Rechtswidrigkeit der Verbotsverfügung aufdrängt bzw. ob sie offensichtlich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2003, 4 Bs 188/03; v. 23.1.2001, 4 Bs 299/00; juris Rn. 6; v. 15.2.1994, OVG Bs III 410/93).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Insgesamt dient der Richtervorbehalt der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 13 GG (vgl. BVerfG, Urt. v. 20.2.2001, BVerfGE 103, 142, juris Rn. 33 ff.).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Bei der beabsichtigten Durchsuchung der Vereinsräume des Antragsgegners handelt es sich um eine Durchsuchung von Wohnungen im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 5 VereinsG und Art. 13 Abs. 2 GG, auch soweit die Räume der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind (vgl. für öffentlich zugängliche Betriebs- und Geschäftsräume allgemein BVerfG, Urt. v. 17.2.1998, BVerfGE 97, 228, juris Rn. 134; für Geschäftsräume einer Drogenberatungsstelle, BVerfG, Urt. v. 24.5.1977, BVerfGE 54, 353, juris Rn. 55; für eine öffentlich zugängliche Teestube BVerwG Urt. v. 25.8.2004, BVerwGE 121, 345, juris Rn. 23; BK GG zu Art. 13 Rn. 35).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03

    Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Bei der beabsichtigten Durchsuchung der Vereinsräume des Antragsgegners handelt es sich um eine Durchsuchung von Wohnungen im Sinne von § 10 Abs. 2 Satz 5 VereinsG und Art. 13 Abs. 2 GG, auch soweit die Räume der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind (vgl. für öffentlich zugängliche Betriebs- und Geschäftsräume allgemein BVerfG, Urt. v. 17.2.1998, BVerfGE 97, 228, juris Rn. 134; für Geschäftsräume einer Drogenberatungsstelle, BVerfG, Urt. v. 24.5.1977, BVerfGE 54, 353, juris Rn. 55; für eine öffentlich zugängliche Teestube BVerwG Urt. v. 25.8.2004, BVerwGE 121, 345, juris Rn. 23; BK GG zu Art. 13 Rn. 35).
  • BVerfG, 08.04.2009 - 2 BvR 945/08

    Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    In diesem Fall müssen - vergleichbar mit der Durchsuchungsanordnung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 8.4.2009, 2 BvR 945/08, juris) - entsprechende Verdachtsgründe bestehen, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen.
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Prüfungsumfang und Prüfungsmaßstäbe ergeben sich vielmehr in erster Linie aus den gesetzlichen Bestimmungen, die die Voraussetzungen für die Durchsuchung festlegen (BVerfG, Beschl. v. 16.6.1981, BVerfGE 57, 346).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerwG, Urteil v. 13.4.1999, DVBl. 1999, 1743, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.07.2010 - 4 Bs 143/10
    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG, Beschl. v. 11.8.2009, NVwZ-RR 2009, 803, juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 TJ 185/93

    Vereinsverbot: Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen - Entbehrlichkeit einer

  • OVG Hamburg, 23.01.2001 - 4 Bs 299/00
  • VG Sigmaringen, 11.12.2001 - 6 K 1905/01

    Vereinsverbot: richterliche Durchsuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 24.09.2002 - 4 C 02.41
  • OVG Hamburg, 02.12.2021 - 5 Bf 294/19

    Einbürgerung eines Anhängers des politischen und jihadistischen Salafismus

    Das Berufungsgericht hat die Beteiligten im Hinblick auf das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die Zuordnung des mittlerweile aufgelösten "Taiba, Arabisch-Deutscher Kulturverein e. V." zu der politischen und/oder der jihadistischen Strömung des Salafismus auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2010 im Verfahren 4 Bs 143/10 und das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Mai 2012 im Verfahren 2 StE 10/11-8 hingewiesen.

    Unter die "alten Jahiliyya" werden alle Gesellschaften gefasst, die ihre Gesetzgebung nicht direkt und allein von Allah, sondern von anderen "Autoritäten" ableiten (hierzu s. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2010, 4 Bs 143/10, S. 12 f. BA, abrufbar unter "https://justiz.hamburg.de/contentblob/2443850/69918384c313d56a6b4cecd7a82ffe64/data/4bs143-10.pdf").

    Insbesondere in dem letzten Satz kommt über die Ablehnung der Volkssouveränität hinaus deutlich das Bestreben zum Ausdruck, das derzeitige Gesellschaftssystem "abzuschaffen" und durch ein theokratisch-islamisches Herrschaftssystem zu ersetzen (s. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2010, 4 Bs 143/10, S. 12 f. BA).

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